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Telefonate

Für die Gefangenen der Sozialtherapeutischen Anstalt ist im zweiten
Stock eine Fernsprechnebenstelle eingerichtet. Dort können Telefonate
nach vorheriger Absprache mit dem Abteilungsbeamten durchgeführt werden.

Jeder Gefangene kann einen Kreis von höchstens acht Gesprächspartnern
benennen. Dazu ist das in den Abteilungsdienstzimmern aufliegende
Formular zu verwenden. Die Genehmigung der Gesprächsteilnehmer erfolgt
durch den Sozialdienst.

Allgemein zugelassen sind Gespräche mit dem Arbeitsamt, mit einem evtl.
Arbeitgeber, wenn der Gefangene zum Freigang zugelassen ist, sowie
Gespräche mit Versandhäusern im Zusammenhang mit genehmigten
Bestellungen. Weitere Gespräche mit Behörden (z.B. Sozialamt, Gerichte)
bedürfen der Genehmigung durch den Sozialdienst.

Für Gefangene eingehende Telefonanrufe werden nicht vermittelt.
Handy-Rufnummern dürfen nicht angewählt werden.

In der Regel darf am Tag nur ein Telefongespräch von höchstens 15 Minuten
Dauer geführt werden. Ausnahmen, die der Abteilungsbeamte zulässt, sind
möglich bei notwendigen Telefonaten mit dem Arbeitsamt, evtl. Arbeitgebern
(Freigänger), einem Rechtsanwalt oder Wiederholungsgespräch, wenn der
Teilnehmer nicht erreicht werden konnte.

Zur Finanzierung von Telefongesprächen stehen bis zu einem Höchstbetrag
von 25,-- € pro Kalendermonat das Haus- oder freie Eigengeld zur Verfügung.
Im übrigen gelten die Absätze 3 und 4 der Nr. 4 der Hausordnung.

Telefongespräche werden stichprobenweise gemäß § 32 StVollzG überwacht.
Die Telefonate werden vom Abteilungsbeamten vermittelt. Er weist den
Gesprächspartner auf die Mithörmöglichkeit hin.