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Besucherinfo

 

In der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg besteht
eine großzügige Besuchsregelung, die es den Gefangenen und
Verwahrten ermöglichen soll, Kontakte zu Angehörigen und
Bekannten zu pflegen, sofern dies der Behandlung, der Sicherheit
und der Ordnung nicht entgegensteht.

Besuchstage sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der
Zeit von 9.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Weitere Besuchsmöglichkeiten bestehen in der Regel an jeden
zweiten und vierten Samstag eines jeden Monats in dem Zeitraum
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Eine Besuchseinheit beträgt 45 Minuten.

Bei einem Besuch können höchstens zwei Besuchseinheiten

(90 Minuten) durchgeführt werden. Diese Regelung gilt an allen

Besuchstagen. Soweit im Einzelfall neben der optischen (Regelfall)
auch die akustische Überwachung angeordnet ist, können Besuche
an Samstagen nicht stattfinden.

Sie können einen Kreis von Besuchern benennen, die vom
Sozialdienst zugelassen werden. Alle Besuche – auch von
ehrenamtlichen Betreuern – werden nur nach Anmeldung und
Vereinbarung eines Besuchstermins beim Besuchsbeamten der
Torwache durchgeführt. Von jedem Besucher kann immer nur ein
Besuch angemeldet werden. Ein Anmeldung ist nur für den
laufenden oder den folgenden Kalendermonat möglich.
Die Anmeldung kann durch Sie selbst oder den Besucher erfolgen.

Der Besucher erhält einen Termin unter folgender
Rufnummer: 07141669116 zu den Öffnungszeiten der Besuchsabteilung.

Der Besucher darf bei jeden regelmäßigen Besuch dem Gefangenen
im Besuchsraum zum unmittelbaren Verbrauch Schokolade und/oder
Kekse sowie zusätzlich eine Flasche Fruchtsaft oder Limonaden-Getränk
anbieten. Die angebrochene Packung Schokolade und/oder Kekse darf
der Gefangene nach dem Besuch in seinen Haftraum mitnehmen.
Da im Gruppenbesuchsraum generell Rauchverbot besteht, dürfen
während des Besuchs Zigaretten nicht überlassen werden. Stattdessen
darf der Gefangene nach Abschluss des Besuchs eine originalverpackte
Schachtel Zigaretten in den Haftraum mitgegeben werden. Nichtraucher
können statt der Packung Zigaretten eine weitere Packung Schokolade
oder Kekse in ihren Haftraum mitnehmen.
Die Ware ist aus dem bereitstehenden Automaten zu erwerben. Das
erforderliche Geld dafür ist bei der Besucherkontrolle dem kontrollierenden
Beamten zu übergeben. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der
Anzahl der Besucher. Bei einem Besucher beträgt sie 6,40 €, bei zwei
7,30 € und bei drei 8,20 €.
Andere Gegenstände dürfen weder dem Besuchten noch dem Besucher
ohne vorherige schriftliche Genehmigung übergeben werden.

Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz kann eine Geldbuße verhängt
werden, wenn unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten
übermittelt werden oder wenn man sie sich vom Gefangenen vermitteln
lässt. Auch der Versuch kann zu einer Geldbuße führen.

Jeder Besucher hat sich durch Vorlage eines gültigen Ausweises mit
Lichtbild beim Betreten der Anstalt auszuweisen.

Besuche dürfen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt
oder aus Gründen der Behandlung überwacht werden. Besuche von
Mitgliedern des Anstaltsbeirats und von zugelassenen Betreuern
werden nicht überwacht.

Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn der Besucher oder der
Gefangene trotz Abmahnung gegen Anordnungen verstößt. Muss der
Besuch sofort abgebrochen werden, so kann die Abmahnung unterbleiben.